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Grundsätzlich werden die Rahmenbedingungen für Prüfungen vom Verband und der Stilrichtung definiert. Entsprechende Prüfungsordnungen finden sich auf den Websites des DKV und des BKB. Im Bereich Download haben wir 2 Fassungen bereitgestellt.

In der Prüfungsordnung werden die Inhalte der Prüfungen beschrieben und bestimmte Rahmenbedingungen erklärt.

Ergänzend zu diesem Regelwerk, gibt es dojointerne Regelungen.

Die wichtigste Regelung ist, daß der Schüler von seinen Lehrern / Trainern die Erlaubnis zur Prüfung einholt. Auch wenn formal die Prüfung gemacht werden kann, ohne die Erlaubnis der Lehrer / Trainer, so wird dies jedoch als ein Verstoß gegen die Dojo Regeln betrachtet. Das erschüttert das Vertrauensverhältnis zwischen Lehrer und Schüler.

Vom Verband aus gibt es Mindestzeiten die zwischen 2 Prüfungen zu liegen haben. Diese Mindest Wartezeit beträgt 3 Monate bei Kyu Prüfungen. Normalerweise vergehen 10 Jahre bis man die Dan-Prüfung (Meisterprüfung) ablegen kann.

Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Schüler Prüfung machen darf oder nicht, werden 2 Betrachtungen angestellt.

Auf der einen Seite ist die richtige Ausführung der Techniken und der Katas das wichtigste Kriterium. Auf der anderen Seite ist das stete Bemühen und die Regelmäßigkeit mit der im Dojo trainiert wird aber auch ein wichtiger Faktor.

Um dieses Bemühen  meßbar zu machen,  wurden Mindestanforderungen an den Trainingseinsatz definiert. Diese sind nicht erfüllbar mit gelegentlichem Training.

Folgende Trainingseinheiten und Lehrgänge werden zum Erreichen des jeweilig nächsten Grades benötigt (Zeile 1. Kyu beschreibt also die Voraussetzungen zum 1. Dan etc.):

Kyu GradTrainings-
einheiten
Lehrgänge
zum 9. Kyu     30     0
zum 8. Kyu     35     0
zum 7. Kyu     40     0
zum 6. Kyu     45     1
zum 5. Kyu     50     2
zum 4. Kyu     60     2
zum 3. Kyu     70     3
zum 2. Kyu     80     4
zum 1. Kyu    100     5

Eine Trainingseinheit besteht aus der üblichen 90-Minuten Trainingseinheit. Ein Lehrgang wird außerdem mit 5 Trainingseinheiten!!! angerechnet. Der Lehrgang in Grafing wird NICHT als Lehrgang gewertet. Jedoch wird für jede besuchte Trainingseinheit auch eine Trainingseinheit gutgeschrieben.

Ab sofort liegt im Training eine Liste aus, in der sich jeder Schüler mit einem Kreuz in der jeweiligen Spalte eintragen muß. Die Eintragung liegt in der Zuständigkeit des  Schülers.

Der jeweilige persönliche Stand kann im Abstand von 3 Monaten per E-Mail bei Oliver erfragt werden (wichmann.o@t-online.de).

Für Rückfragen stehen die Trainer gerne jederzeit zur Verfügung.

 
   
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